Blitzschutz Angebot
Wir erstellen Blitzschutzanlagen an Gebäuden und Anlagen.
Eine Blitzschutzanlage hat den Zweck, Menschen, Tiere und Gebäude zu schützen.
Durch Verlegen von Fangleitungen aus Draht am Gebäude wird der auftretende Blitzstrom auf kürzestem Weg ins Erdreich abgeleitet. Schäden durch Blitzschläge können so grösstenteils vermieden werden.
Freiwillig erstellte Blitzschutzanlagen werden von der Kant. Gebäudeversicherung sogar zu 30 % subventioniert (Kanton
St. Gallen).
Neuanlagen bedürfen im Vorfeld einer sorgfältigen Planung, denn nur eine korrekt erstellte Anlage kann ihren Zweck erfüllen.
Wir helfen Ihnen gerne weiter, das Konzept einer Blitzschutzanlage zu erstellen. Wir ermitteln die Anzahl der benötigten Ableitungen, der Erdungsanschlüsse, die Platzierung der Fangleitungen auf dem Dach und natürlich die Kostenkalkulation der gesamten Anlage.
Gut geplant, ist eine Blitzschutzanlage keine teure Anlage. Beim Einfamilienhaus rechnet man zwischen CHF 3‘000.- und 5‘000.-, abzüglich der Subventionen der kant. Gebäudeversicherung (Kt. St. Gallen 30 % der Anlagekosten).
Bestehende Gebäude mit einer Blitzschutzanlage zu versehen, ist möglich, aber nicht immer einfach, da das Erstellen der geeigneten Erdungsanschlüsse nicht immer optimal ist. Bei einem Haus mit Beton-Fundament ist es leichter zu realisieren als bei einem alten Gebäude ohne Beton-Fundament.
Gerne klären wir für Sie ab, ob bei Ihrem Gebäude das Erstellen einer Blitzschutzanlage möglich ist.
Auch nachträglich erstellte Anlagen sind subventionsberechtigt.
Die Gebäudeversicherung des Kt. St. Gallen lässt alle Blitzschutzanlagen von ausgewiesenen Personen periodisch kontrollieren.
Jede Anlage wird alle 10 Jahre auf ihre Vollständigkeit und ihre Funktionstüchtigkeit kontrolliert. Dabei wird die Leitfähigkeit der einzelnen Anlageteile und der Erdwiderstand überprüft.
So wird gewährleistet, dass jede Anlage dem umfassenden Schutz für Menschen, Tiere und Gebäude dient.
Neuanlagen bedürfen im Vorfeld einer sorgfältigen Planung, denn nur eine korrekt erstellte Anlage kann ihren Zweck erfüllen.
Wir helfen Ihnen gerne weiter, das Konzept einer Blitzschutzanlage zu erstellen. Wir ermitteln die Anzahl der benötigten Ableitungen, der Erdungsanschlüsse, die Platzierung der Fangleitungen auf dem Dach und natürlich die Kostenkalkulation der gesamten Anlage.
Gut geplant, ist eine Blitzschutzanlage keine teure Anlage. Beim Einfamilienhaus rechnet man zwischen CHF 3‘000.- und 5‘000.-, abzüglich der Subventionen der kant. Gebäudeversicherung (Kt. St. Gallen 30 % der Anlagekosten).
Bestehende Gebäude mit einer Blitzschutzanlage zu versehen, ist möglich, aber nicht immer einfach, da das Erstellen der geeigneten Erdungsanschlüsse nicht immer optimal ist. Bei einem Haus mit Beton-Fundament ist es leichter zu realisieren als bei einem alten Gebäude ohne Beton-Fundament.
Gerne klären wir für Sie ab, ob bei Ihrem Gebäude das Erstellen einer Blitzschutzanlage möglich ist.
Auch nachträglich erstellte Anlagen sind subventionsberechtigt.
Die Gebäudeversicherung des Kt. St. Gallen lässt alle Blitzschutzanlagen von ausgewiesenen Personen periodisch kontrollieren.
Jede Anlage wird alle 10 Jahre auf ihre Vollständigkeit und ihre Funktionstüchtigkeit kontrolliert. Dabei wird die Leitfähigkeit der einzelnen Anlageteile und der Erdwiderstand überprüft.
So wird gewährleistet, dass jede Anlage dem umfassenden Schutz für Menschen, Tiere und Gebäude dient.
Adresse
Dietrich Spenglerei GmbH
Hauptstrasse 9a
9436 Balgach
Telefon
071 720 12 65
E-Mail
mail@spenglerei-dietrich.ch